Ansprechpartner

Matthias Enter

EnterStudio
Schönhauser Allee 36-39
10435 Berlin

Telefonnummer: (030) 44 030 606

E-Mail: info@enterstudio.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs des Enter Studios

Einleitung:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Seminare (Fotokurse, Fotoworkshops) und Fotoarbeiten des Enter Studios Berlin, Inhaber Matthias Enter.

1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Geschäftsführers/Fotodesigners/Grafikdesigners Matthias Enter abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn die Geschäftsführer, Stellvertreter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an allen übergebenen Photos die einfachen Nutzungsrechte. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Urheberrechte übertragen. Bei einer evtl. Bildveröffentlichung ist der Fotograf/Grafikdesigner als Urheber zu benennen, die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen/Grafikdesigners. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf/Grafikdesigner berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Alle Entwürfe und Endprodukte des Fotografen/Grafikdesigners Matthias Enter gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung.

3. Aufträge
Der Auftraggeber darf dem Fotograf/Grafikdesigner für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber den Fotografen/Grafikdesigner frei. der Fotograf/Grafikdesigner wählt die Fotos aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen/Grafikdeisigner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

4. Fotokurse Vorbemerkung
Die AGB‘s /Fotokurse sind ergänzende Geschäftsbedingungen und vervollständigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Enter Studios.
Wer sich zu einer der Veranstaltungen des Enter Studios anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

Anmeldung

  • (1) Die Anmeldung kann Online-Buchungssystem oder per E-Mail, schriftlich formlos erfolgen. Es sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Kursname und Kursdatum.
  • (2) Der Kursplatz ist mit Eingang des Entgeltes fest reserviert.
  • (3) Der Vertrag mit dem/der TeilnehmerIn kommt mit einer schriftlichen Anmeldebestätigung (per Mail) von Seiten des Enter Studios zustande.


Entgelte und Zahlung

  • (1) Die Anmeldung verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme - zur Zahlung des im Programm ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten in der Regel durch Vorkasse per Überweisung oder per PayPal. Bei Nichtzahlung der Kurs-bzw. Workshopgebühr kann der/die TeilnehmerIn von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gutscheine gelten bei einer Reservierung eines Kurses oder Workshops als eingelöst. Es kann keine Barauszahlung von Gutscheinen erfolgen.


MindestteilnehmerInnenzahl
Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine MindestteilnehmerInnenzahl notwendig. Wird diese Zahl unterschritten, so findet die Veranstaltung grundsätzlich nicht statt; eingezahlte Entgelte werden komplett erstattet. Weitere Ansprüche der TeilnehmerInnen bestehen nicht.

Abmeldung, Erstattung und Durchführung

  • (1) Eine Abmeldung ist persönlich per Telefon, E-Mail oder schriftlich unter Angabe der Bankverbindung möglich. Maßgebend für die Bearbeitung ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der eingehenden Benachrichtigung; liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, gilt der Eingangsstempel des Enter Studios abzüglich zweier Werktage. Die Abmeldung wird von dem Enter Studio schriftlich bestätigt. Es gelten folgende Regelungen:

a) Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
b) Bei späterer Abmeldung bis zum vierten Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Ein Anspruch auf Erstattung der besonderen Kosten besteht nicht.
c) Ab dem vierten Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
d) Dasselbe gilt für Gutscheine, die für die Reservierung von einzelnen Kursen oder Workshops eingesetzt werden. Ein Gutschein kann auf einen anderen Kurs oder Workshop u.o. genannten Voraussetzungen umgebucht werden. Gutscheine können nicht in Bargeld umgewandelt werden.
e) Gutscheine können ausschließlich für Kurse und Workshops eingelöst werden, es kann keine
Bareinlösung oder Unbareinlösung erfolgen.

  • (2) Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn eine Veranstaltung des Enter Studios abgesagt werden muss. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, insbesondere werden für evtl. gebuchte Reisen und Übernachtungen keine Kostenersttung gezahlt.
  • (3) Für Fototrips inkl. Übernachtung gilt:

a) Bei Abmeldung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
b) Bei späterer Abmeldung bis zum 10 Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig. Ein Anspruch auf Erstattung der besonderen Kosten besteht nicht.
c) Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
d) Dasselbe gilt für Gutscheine, die für die Reservierung von Fotoreisen oder Fototrips eingesetzt werden. Ein Gutschein kann auf einen anderen Kurs oder Workshop u.o. genannten Voraussetzungen und Einhaltung der Fristen umgebucht werden.

  • (4) Ein Anspruch auf Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. (5) Erstattungen können in der Regel nicht bar erfolgen.


Ummeldung

  • (1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
  • (2) Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.


Kündigung durch Enter Studio
Das Enter Studio kann eine Lehrveranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der jeweilige Fototrainer plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Schulungsveranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen des Enter Studios keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann.

Urheberschutz

  • (1)Vom Enter Studio ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung nicht vervielfältigt und/ oder gewerblich genutzt werden. Sämtliche Rechte am Schulungsmaterial verbleiben beim Enter Studio. Jede Reproduktion/Vervielfältigung - auch auszugsweise - in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren) oder die Weitergabe von Lehrmaterial an Dritte zum Zwecke der Reproduktion oder Vervielfältigung ist ohne vorherige Zustimmung vom Enter Studio unzulässig.
  • (2) Das Enter Studio ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
  • Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
  • Das Copyright für veröffentlichte, vom Enter Studio selbst erstellte Objekte bleibt allein dort. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Enter Studios nicht gestattet.
  • (3) Bilder, Texte, Grafiken dieser Webseite inkl. deren Anordnung unterliegen dem Urheberrecht des Enter Studios. Der Inhalt der Webseite darf weder als Ganzes noch in Auszügen kopiert, verändert oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung genutzt werden.
  • (4) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.
  • (5) Das Enter Studio behält sich das Recht vor, Kursinhalte und -unterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.


Haftung
Die Enter-Studios für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Veranstaltung der Enter-Studio entstehen, nur, wenn und soweit sie von den Enter-Studios vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Ein etwaiges Mitverschulden durch den Teilnehmer vermindert den Anspruch.

5. Honorar und Nebenkosten
Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Fotograf/Grafikdesigner berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf/Grafikdesigner Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Der Fotograf/Grafikdesigner ist berechtigt 20% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf/Grafikdesigner bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

6. Fälligkeit
Das Honorar ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist der Fotograf/Grafikdesigner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank einzufordern.

7. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen/Grafikdesigner jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Modelagenturen, Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.) die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfallen so genannter Wetterbuchungen ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfalle und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:

 - Rücktritt bis 20 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
 - Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
 - Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
 - Rücktritt nach dem 7 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 90%

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Fotografen/Grafikdesigner insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.
Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. D Fotograf/Grafikdesigner Matthias Enter ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.

8. Schutzrecht und Rechte Dritter
Sofern nicht der Fotograf/Grafikdesigner Matthias Enter ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. Der Fotograf/Grafikdesigner Matthias Enter übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name des Fotografen/Grafikdesigners mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, das die Metadaten und Informationsdaten der Foto-/Grafikdatei dem Fotograf/Grafikdesigner Matthias Enter nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit dder Fotograf/Grafikdesigner jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

9. Haftung und Schadensersatz
Der Fotograf/Grafikdesigner haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials dem Fotograf/Grafikdesigner, ist der Fotograf/Grafikdesigner berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Fotografen/Grafikdesigners, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.

10. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Berlin.
Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.